Jetzt Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches, kostenloses Kontaktgespräch. Dieses erfolgt ganz einfach per Telefon und dient dazu, unsere Kanzlei vorzustellen und das Versprechen der Kostentransparenz einzulösen.
Das möchten Mandanten von uns wissen
Häufig gestellte Fragen
zum Kontaktgespräch
Dabei klären wir, ob Ihr Anliegen von uns bearbeitet werden kann. Wir prüfen, welche Unterlagen
und Informationen zur rechtlichen Ersteinschätzung benötigt werden. Wir vereinbaren eine Erst-
beratung in unserer Kanzlei zu dem für Sie passenden Termin. Wenn es für Sie zweckmäßiger
ist, uns das Mandat digital, in der Regel per E-Mail, zu erteilen oder auf Ihren Wunsch auch per
Post, teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir Ihnen zusenden werden und welche Kosten für
Sie entstehen.
Ja, es findet aber keine rechtliche Beratung statt. Sie besprechen Ihr Anliegen direkt mit Anwälten
in unserer Kanzlei.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen in diesem Falle unsere Datenschutzhinweise zusenden
und um Ihren Anruf bitten. Eine Prüfung des in Ihrer E-Mail geschilderten Sachverhaltes ist vor
dem telefonischen Erstkontakt nicht erfolgt.
Das Erstberatungsgespräch kostet maximal € 190,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Liegen
uns zu diesem Gespräch alle relevanten Unterlagen und Informationen vor, können wir in der
Regel eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles abgeben.
Wir informieren entweder in diesem Erstberatungsgespräch über die weiteren Rechtsanwalts-
und eventuell Gerichtskostenrisiken oder bereits zuvor beim telefonischen Erstkontakt.
Dies hängt vom Umfang Ihrer dort versicherten Risiken und eventuell vereinbarter Selbstbeteili-
gung ab. Oft übernehmen Rechtschutzversicherer die Kosten der Erstberatung (z. B. im Arbeits-
recht, Familienrecht oder Erbrecht). Wenn Sie dies vor dem Beratungsgespräch in unserer Kanz-
lei geklärt wissen möchten, dann sollten Sie selbst beim Rechtschutz eine Deckungsanfrage stel-
len.
Nein, es besteht freie Anwaltswahl.
Vor unserer Beauftragung ist dies zur Kontaktaufnahme grundsätzlich möglich. Nach Mandatser-
teilung muss uns unser Auftraggeber schriftlich von unserer anwaltlichen Schweigepflicht entbun-
den haben, wenn wir Angehörigen oder sonstigen Dritten Auskünfte erteilen sollen. Ist dies nicht
der Fall, kann Auskünfte zum laufenden Auftragsverhältnis nur der Mandant selbst erhalten.
Ja, wir stimmen alle wesentlichen Verfahrensschritte mit Ihnen zuvor ab. Sofern nicht eine be-
sondere Eilbedürftigkeit besteht, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Schriftsätze, in denen
der Sachverhalt zu schildern ist, zuvor von uns zur Durchsicht und Prüfung zugesandt erhalten.